
Am 23. Februar überreichte der Gesetzgeber des Bundesstaates Montana eine brandneue Krypto-Rechnung, die Bergleute vor zahlreichen ausbeuterischen Handlungen schützt. Die Rechnung soll Krypto-Minern aggressive Vorteile bieten.
Die Rechnung garantiert, dass Bergleuten keine Stromkosten in Rechnung gestellt werden, die durch die betreffende Gebühr diskriminiert werden. Außerdem wird die Bebauungsordnung geändert. Daher werden Haus-Krypto-Minern, die in Wohngebieten leben und weniger als 1 Megawatt pro Jahr verbrauchen, keine weiteren Gebühren berechnet.
Darüber hinaus werden Bergbauunternehmen in Industriegebieten, die im Jahresdurchschnitt mehr als 1 Megawatt verbrauchen, nur für den Servicepreis und keine weiteren Gebühren belastet.
Die Rechnung schützt zusätzlich den Nutzen von Krypto und anderen digitalen Gütern vor unangemessener Besteuerung. Es verfügt, dass digitales Eigentum nicht besteuert wird, wenn es als Kostenmethode verwendet wird.
Montana hat seit drei Jahren Gesetze und Bemühungen des nicht-öffentlichen Sektors, um den COXNUMX-Fußabdruck des Krypto-Mining im ganzen Bundesstaat zu verringern.
Im Jahr 2020 erließ der Landkreis Missoula Gesetze, die Bergleute dazu verpflichteten, unerfahrene Vitalgeräte zu kaufen oder zu bauen, um so viel Energie zu erzeugen, wie sie essen. Die Senatsrechnung wird höchstwahrscheinlich diese Regelung auf den Kopf stellen.
Die Madison River Equity LLC plante im Mai 300 ein 2021-MW-Photovoltaik-Projekt. Dieses Projekt sollte Montana im Mai 2021 direkt in ein unerfahrenes, energiebetriebenes Zentrum für den Bitcoin-Bergbau führen. Einwohner und einheimische Beamte lehnten das Unternehmen jedoch einen Monat lang ab später.
Trotzdem könnte das Thema unverschmutzte Vitalität im gesamten Krypto-Konzern sehr wichtig sein. Daniel Batten, ein Umweltanalyst beim Bitcoin Journal, berichtete Anfang dieser Woche, dass der Handel eine beachtliche 52% unerfahrene Vitalität im Bitcoin-Mining nutzt. Damit ist es vielen verschiedenen Branchen in Bezug auf ökologische Nachhaltigkeit voraus.

